IT Kollektivvertrag 2023

13. Februar 2023 IT-Standort

Im Rahmen der 6. Verhandlungsrunde am 30. Jänner 2023 ist es zu einem Abschluss der KV-Verhandlungen gekommen. Der Abschluss umfasst folgende Punkte:

  • Die KV Mindestgehälter werden rückwirkend mit 1.1.2023 gestaffelt um durchschnittlich 8,81 % erhöht, wobei die niedrigen Gehälter am stärksten erhöht werden.
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens zum 1.7.2023 um 7,7 % zu erhöhen, wobei unter Berücksichtigung der bisherigen IST-Ausnahmen der § 15 V. (4) und (5) IT-KV jeweils eine Mindesterhöhung von € 200 vorzunehmen ist.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden mit 1.1.2023 rückwirkend erhöht: 1. LJ: € 830 / 2. LJ: € 1050 / 3. LJ € 1.230 / 4. LJ € 1.510.
  • Die KV-Zulagen werden um 8,0 % erhöht.

Auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sind dazu alle Infos und Details zu finden: siehe https://lnkd.in/en2-FyvC, Fachverband UBIT. IT-Kollektivvertrag: Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.

Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft.