Neue EU-Regulierungen für die digitalisierte Welt in 2018
Im kommenden Jahr treten in der EU im Bereich der digitalen Technologien neue Regeln und Vorschriften für Konsumenten in Kraft. Ein kleiner Überblick. Streaming-Abos können auch im EU-Ausland genutzt werden
Mitte Juni 2017 sind die Roaminggebühren in der EU gefallen. Passend dazu tritt ab April eine weitere konsumentenfreundliche Regelung in Kraft: Wer in Österreich oder einem anderen EU-Land kostenpflichtige Streamingdienste beispielsweise für Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bisher nur innerhalb Österreichs bzw. seines Wohnlandes abrufen. Das hat aber bald ein Ende: Ab April 2018 kann jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin seine bzw. ihre abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen. Das lässt sich beispielsweise sehr gut anwenden bei Reisen, Urlaub oder während eines Auslandsstudienaufenthalts in einem EU-Land. Bezahldienste wie etwa Netflix, Spotify oder Amazon sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu keine Pflicht. Details