Abschluss IT-Kollektivvertrag 2019

14. Dezember 2018 IT-Standort

„Wir vom VÖSI sind mit dem Verhandlungsergebnis durchaus zufrieden. Wenn man bedenkt, dass zu Beginn die Positionen doch deutlich auseinander lagen so ist das erzielte Übereinkommen als Erfolg zu bewerten, auf den beide Seiten stolz sein können.“ sagt Klaus Veselko, Vizepräsident des VÖSI. Bei den Verhandlungen hat Peter Fleischmann, Geschäftsführer InfraSoft Datenservice Ges.m.b.H, die Interessen der VÖSI Mitglieder vor Ort vertreten. Der Abschluss erfasst folgende Punkte: 

  • Die KV Mindestgehälter werden um durchschnittlich 2,85% erhöht. 
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2019 um 2,8% zu erhöhen.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden neu festgelegt (durchschnittlich um 6,82% erhöht).
  • Die Zulagen werden um 2,85% erhöht. 
  • Neuregelung der Vordienstzeiten-Anrechnung anrechenbare Vordienstzeiten sind künftig im Ausmaß von maximal fünf (statt bisher sieben) Jahren zu berücksichtigen, sofern diese in den letzten sieben Jahren vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erbracht wurden („fünf Jahre in den letzten sieben Jahren“)
  • Neuregelung der Karenzzeiten-Anrechnung: 
    • ab 1.1.2019 neu begonnene Karenzen gemäß MSchG, VKG oder Hospizkarenzen werden im Ausmaß von maximal 22 Monaten angerechnet für 
      • die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
      • die Bemessung der Kündigungsfrist,
      • das Urlaubsausmaß und
      • die Vorrückung.
    • Karenzen, die bereits nach der alten Regelung anzurechnen waren, sind im Gesamtausmaß von 22 Monaten zu berücksichtigen und stehen daher nicht zusätzlich zu.

 Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2019 in Kraft.

„Natürlich hätten wir uns einen Abschluss in der Nähe unseres ursprünglichen Angebots erwartet. Man darf auch nicht vergessen, dass der IT-Kollektivvertrag ohnehin einer der arbeitnehmerfreundlichsten ist. Mit dem verhandelten Paket werden sich unsere Mitglieder und die gesamte Branche sicher sehr gut arrangieren können. Unmittelbar sehen wir dadurch keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen.“