Privacy Shield ungültig – was sollten Unternehmen jetzt tun? VÖSI Vorschlag für Einzelpersonen und ihre Daten
Die Entscheidung des EuGH betrifft aber natürlich nicht nur Unternehmen, sondern jeden Internet-User, der mit den USA zu tun hat, und da eröffnet sich gleich ein großer Problemkreis, wie Peter Lieber, Präsident des Verbands Österreichischer Software Industrie (VÖSI), erklärt: „Die spannende Meta-Frage hinter dem: „Dürfen US-Firmen Daten europäischer Nutzer in die USA importieren?“ – ist eigentlich: Wem gehören meine personenbezogenen Daten eigentlich? Oder im Zeitalter von AI – wem gehören die automatisiert interpretierten Daten über mich? Im wesentlichen kann man das so sehen: Ist ein Internet-Service kostenfrei, dann wird mit eben diesen personenbezogenen Daten und dazugehörigen Interpretationen bezahlt.“
Lieber hat aber auch einen Vorschlag dazu: „Alle Unternehmen, die solche „versteckten“ Geschäftsmodelle haben, müssen immer als Alternative ein Cost-Modell anbieten. Das würde bedeuten: ich möchte Facebook kostenpflichtig nutzen und dafür wird mir Werbung und manipulierter Content erspart, und ich darf so wie in den Anfangszeiten von Facebook wirklich alles sehen, was meine „Freunde“ posten.“ Die Alternative wäre, die Daten praktisch preiszugeben und dafür den kostenfreien, aber manipulierten Zugang zu Facebook zu erhalten. Bei dem kostenpflichtigen Modell sollte jeder auch bestimmen können, wo seine Informationen physisch abgelegt werden dürfen und wo nicht.“ Das gleiche Modell ließe sich dann sinngemäß auch für Youtube, Instagram, LinkedIn, Xing usw. anwenden, so Lieber.
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