“Wir sind mit IT-Kollektivvertrag 2021 zufrieden”
Nach kurzen Verhandlungen der Sozialpartner bringt der IT-Kollektivvertrag 2021 (IT-KV) eine leichte Erhöhung der Gehälter für die Branche. Der Verband Österreichischer Software Industrie (VÖSI) zeigte sich mit dem Abschluss zufrieden.
Die Corona-Krise hat sich zwar als Motor für Digitalisierung herausgestellt, viele Unternehmen konnten aber nur die dringendst notwendigen IT-Projekte durchführen – und mussten angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Lage auch IT-Projekte aufschieben oder sogar stoppen. Daher brachte die Corona-Krise auch für viele IT-Unternehmen eine angespannte Situation. „Die heurige Verhandlungsrunde war naturgemäß stark von der Krise geprägt, aber wir sind mit den Verhandlungen zum IT-KV und vor allem mit dem raschen Ergebnis durchaus zufrieden“, betonten VÖSI Präsident Peter Lieber. „Der Abschluss entspricht ziemlich genau dem, was unsere VÖSI Mitgliedsunternehmen im Mittel vorgeschlagen haben und ist dementsprechend der aktuellen Marktsituation gut angepasst.“, stellte Lieber fest.
„Unsere Positionen wurden in den Verhandlungen berücksichtigt, es war ein insgesamt rascher, sehr konstruktiver Prozess, der für alle Beschäftigen und Betriebe eine akzeptable Lösung bringt“, zollte Peter Fleischmann, VÖSI Vorstand und Geschäftsführer InfraSoft Datenservice, dem Verhandlungsteam Beifall. Fleischmann vertrat wie bereits in den vergangenen Jahren die Interessen der VÖSI Mitglieder bei den IT-Kollektivvertragsverhandlungen. „Wir freuen uns insbesondere, dass die Branche auch personell wächst“, sagte Fleischmann. Laut letzten Erhebungen der WKO waren 2019 rund 77.000 Angestellte im IT-Dienstleistungs-Bereich in Österreich beschäftigt. (2018: rund 73.000).
Allerdings ist die Entwicklung bei den Lehrlingen laut VÖSI „besorgniserregend“. Laut WKO Statistik ging die Zahl der Lehrlinge in den IT-Dienstleistungsbetrieben nach zwei Wachstumsjahren im Jahr 2019 auf 690 zurück. (2018: 789 Lehrlinge; 2017: 726 Lehrlinge).
Der IT-KV-Abschluss erfasst folgende Punkte:
- Die KV Mindestgehälter werden mit 1.1.2021 um 1,5% erhöht. (im Vorjahr plus 2,3 %)
- Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2021 um 1,45% zu erhöhen.
- Die Lehrlingsentschädigungen und KV Zulagen werden mit 1.1.2021 um 1,5% erhöht.
- Zusätzlich wurde für das erste Halbjahr 2021 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Evaluierung der KV Regelungen zu Telearbeit/Home Office vereinbart. Der VÖSI wird sich dieser Arbeitsgruppe anschließen.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2021 in Kraft.