FFG Förderung Innovationsscheck
Der Innovationsscheck € 10.000,- kann von Klein- und Mittelunternehmen, sowie von wirtschaftlich tätigen Vereinen im eCall, dem elektronischen Kundenzentrum der FFG, weiterhin laufend beantragt werden.
Die Programmlaufzeit wurde bis 31.12.2023 verlängert. Pro Jahr kann ein Innovationsscheck bezogen werden.
Die Förderhöhe ist bis max. € 10.000,- individuell nutzbar. 80 % der Kosten können mit dem Scheck bezahlt werden (förderbare Gesamtkosten € 12.500,-), 20 % der Kosten sind als Selbstbehalt vom Unternehmen zu tragen. Der Innovationsscheck kann unter anderem für die Erstellung von Prototypen, für Ideenstudien sowie für Vorbereitungsarbeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben genutzt und bei Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingelöst werden.
Weiterführende Informationen unter www.ffg.at/Innovationsscheck
Fü