Neue Rechtsunsicherheit für internationalen Datenaustausch

11. Oktober 2017 Europapolitik
  • Europäischer Gerichtshof prüft demnächst Standardvertragsklauseln
  • 4 von 10 deutschen Unternehmen lassen personenbezogene Daten von Dritten verarbeiten
  • Große Mehrheit nutzt bei Transfers in die USA Standardvertragsklauseln

Der Austausch von Daten zwischen Unternehmen ist weit verbreitet. So lassen 4 von 10 Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern (44 Prozent) personenbezogene Daten von externen Dienstleistern verarbeiten. Unter den großen Unternehmen ab 500 Beschäftigten sind es sogar zwei Drittel (67 Prozent), die solche Dienste etwa im Rahmen von Cloud-Lösungen nutzen. Und fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) verarbeitet selbst Daten im Auftrag anderer, unter den Großen sind es sogar 6 von 10 (59 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Doch alle Unternehmen, die Daten mit Unternehmen oder Standorten außerhalb der EU austauschen, müssen wieder bangen: Der irische Gerichtshof hat gerade entschieden, eine Klage gegen die Rechtmäßigkeit sogenannter Standardvertragsklauseln, die Grundlage für den internationalen Datenaustausch sind, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten. Details